Bezahlung: Der vereinbarte Betrag ist im Voraus per Überweisung oder mit Kreditkarte zu bezahlen.
Reservierung: Die Reservierung erfolgt über unser Buchungssystem. Alle Details zur Buchung, Stornierungs- und Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchung.
Allgemeines: Die Hausregeln haben für alle in dieser Homepage befindlichen Ferienwohnungen Gültigkeit und regelt die Grundvoraussetzungen um für alle Beteiligten einen angenehmen Aufenthalt in gepflegter Atmosphäre genießen zu können. Ist eine gesonderte Hausregel bei den jeweiligen Vermietern vor Ort vorhanden, so ist diese Hausregel integrierter Bestandteil der jeweiligen Hausordnung. Die jeweilige Hausregel, die in der Ferienwohnung aushängt, ist von den Gästen samt Mitbewohnern einzuhalten. Bei unterschiedlicher Themenregelung gilt immer die Hausordnung vor Ort. Die restlichen Punkte bleiben unberührt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, während der Mietperiode Kontrollen in den Ferienwohnungen durchzuführen oder in dringenden Fällen bei Verdacht auf aufkommende Schäden oder um solche zu beheben, die Wohnungen ohne Voranmeldung zu betreten.
Hausregeln: Alle Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Das Rauchen ist in der Wohnung und auch direkt außerhalb der Wohnung (im Gebäude, Stiegenhaus, auf Freiflächen, etc.) nicht gestattet. Unsere Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 Uhr sind einzuhalten. In der Wohnung dürfen keine Partys gefeiert werden. Fenster und Türen sind bei Sturm und Regen zu verschließen. Bei extremer Verunreinigung der Wohnung können extra Kosten für die Reinigung anfallen. Die Abreise hat am Abreisetag bis 10 Uhr zu erfolgen. Spätere Check-Outs sind nur mit unserer Genehmigung zulässig. Der Gast ist verpflichtet jegliche Schäden, die während dem Aufenthalt entstanden sind schnellstmöglich zu melden. Er haftet für selbst verursachte Schäden während seiner Nutzung. Für den kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt. Für untergebrachte Wertgegenstände und Vermögensgegenstände der Gäste haftet der Vermieter nicht. Jeder Gast ist verpflichtet das Gästeblatt - Gästeverzeichnis auszufüllen.
Haftung:
Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung der Ferienwohnung. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und die mit angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge. Der Gast sowie seine Mitreisenden erklären hiermit ausdrücklich, die Ferienwohnung sowie alle Gegenstände des Hauses auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen hieraus abzuleitenden Regressansprüchen freizustellen.
Instandhaltung und Schäden in der Ferienwohnung oder im Haus: Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mitvermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel der Mietsache und der mitvermieteten Gegenstände oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgehen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten. Ist der Vermieter oder dessen Vertreter nicht erreichbar, hat der Gast im Rahmen seiner Obhutspflicht eine Notreparatur zu veranlassen. Die Kosten werden vom Vermieter erstattet, sofern der Schaden nicht fahrlässig vom Mieter verursacht wurde.
Zusätzliche Vereinbarungen: Sollte eine der Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung entweder die Hausordnung vor Ort (für die jeweilige Wohnung) oder rückwirkend die gesetzlich zulässige oder eine solche wirksame, die dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.
Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist in Wien.